Kfz-Sachverständigenbüro

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Als Haftpflicht wird allgemein die Verpflichtung zum Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und ferner die von verschiedenen Gesetzen auferlegte Pflicht, einem anderen auch den durch ein nicht schuldhaft herbeigeführtes Ereignis erwachsenen Schaden zu ersetzen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung, welche die Schadenersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehrs entstehen. Der Schaden kann bei-spielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Ver-sicherten die Schud  trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzu-stehen hat.
Im Haftpflichtschadensfall (unverschuldeter Unfall) ist der Unfallverursacher ver-pflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbe-dingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, als sei der Unfall nicht einge-treten. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haft-pflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

 

Dabei sind folgende Schadenarten über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Personenschäden (z.B. Heilbehandlungskosten oder Renten bei Invalitität)  
  • Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, dass geschädigte Fahrzeug oder anderen Objekten (z.B.  Grundstückseinzäunung, Gebäuden, Leitplanken usw.) betreffend)
  • Vermögensschäden (geldwerter Nachteil z.B. merkantile Wertminderung eines Fahrzeugs)  
  • immaterielle Schäden (z.B. Schmerzensgeld)

 

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