Kfz-Sachverständigenbüro

SchneiderGmbH

unabhängig // neutral // kompetent

 

Die Wiederbeschaffungskosten eines Gutes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes in der Zukunft dar.

 

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berück-sichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren, wie das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahr-zeugzustand, evtl. festgestellte reparierte oder unreparierte Vorschäden, Sonderaus-stattungen und Zubehör. Weiter finden bei der Wertermittlung die Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchung sowie alle, den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren, einschließlich der regionalen und saisonalen Marktlage Berücksichtigung.

Zudem ist durch den Sachverständigen bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes zu berücksichtigen, ob dass Fahrzeug überwiegend im Kfz-Handel (mit Regel- oder Differenzbesteuerung) oder auf dem sogenannten Privatmarkt angeboten wird. Hieraus resultierend ist zum Mehrwertsteueranteil Stellung zu nehmen.

 

 

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