Kfz-Sachverständigenbüro

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Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine  Pflichtversicherung. Sie kommt auf bei Zer-störung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs und unterscheidet sich in Teil-kasko- und die Vollkaskoversicherung.

 

 

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstah inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschemmung (eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden; ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind)
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist (es ist zu beachten, dass dies meist nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt)
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss mit oder auch ohne Folgeschäden

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismuss (mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    • Selbstverschuldete Unfälle
    • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
    • wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
    • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Un-fall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobe-dingungen), welche zwischen den Versicherern differieren. 
 

In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.  

 

  

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