Kfz-Sachverständigenbüro

SchneiderGmbH

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Ein Verkehrsunfall wird in Deutschland als ein, zumindest für einen Unfallbeteiligten, un-vorhersehbares plötzliches Ereignis, welches im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sach- oder Personen-schaden zur Folge hat, der nicht völlig belanglos ist, definiert. 

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man Anspruch auf die freie Wahl eines Sach-verständigen, der den Unfallschaden begutachtet.  Der Geschädigte ist nicht verflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für die Einschaltung eines Sachverständigen hat die Versicherung des Unfall-verursachers zu erstatten, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist von einem Bagatell-schaden auszugehen, wenn die Reparaturkosten weniger als 715,00 € betragen.

Im Falle eines Bagatellschadens sollte im Allgemeinen, ohne Hinzuziehen eines Sachver-ständigen, mit dem Schädiger oder dessen Versicherung abgewickelt werden. Dazu reicht dann der Kostenvoranschlag einer seriösen Werkstatt aus. Aber können Sie oder der Schädiger den Schaden überhaupt umfassend beurteilen? Können Sie sicher sein, dass es nur eine Bagatelle ist?

Aufgrund der Konstruktion der immer komplexer werdenden Fahrzeuge, mit dem Einbau von Elektronik- und verformbaren Kunststoffteilen, stellt sich vielfach aus Sicht des Laien ein Unfallschaden als "Einfachschaden" dar, obschon nicht sichtbare Bauteile erheblich beschädigt sein können. 

Weitere Begriffe rund um Ihr Gutachten sind:

 

> Haftpflichtschaden

> Kaskoschaden

> Totalschaden

> Wiederbeschaffungswert

> Restwert

> Wertminderung / Wertverbesserung

> 130 % Regelung

> fiktive Abrechnung

> Nutzungsausfallentschädigung

 

 

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